Kompass – Zeitung für Piraten

Vorratsdatenspeicherung verboten, Telekoms speichern trotzdem weiter

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird nicht arbeitslos, auch nach dem Fall der VDS werden weiter Kommunikationsdaten monatelange aufbewahrt:

Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat, setzen fast alle Telekommunikationsanbieter die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten illegal fort. Dies enthüllt ein geheimer “Leitfaden zum Datenzugriff” der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011, der heute auszugsweise im Internet veröffentlicht worden ist.[1]

Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben Anbieter “für die Abrechnung nicht erforderliche Daten […] unverzüglich zu löschen”. Tatsächlich aber protokollieren Telekommunikationsanbieter bis zu sechs Monate lang, von wem ihre Kunden angerufen wurden, obwohl die Anrufannahme in aller Regel nicht kostenpflichtig ist (BT: 180 Tage lang, Hansenet: 180 Tage, Vodafone/Arcor: 92 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Telefónica o2: 30 Tage, Vodafone D2: 7 Tage, Deutsche Telekom: keine Speicherung), so der als “Verschlusssache” eingestufte “Leitfaden” der Generalstaatsanwaltschaft. Zudem zeichnen die Mobilfunk-Netzbetreiber illegal die Position aller Handynutzer auf: Bis zu sechs Monate lang speichern sie, in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat (Telefónica o2: 7-182 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Vodafone D2: 7-30 Tage). Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt (IMEI-Nummer), wird teilweise gespeichert. Nur bei Prepaidkarten werden dem Dokument zufolge “bis auf wenige Ausnahmen keine Verkehrsdaten gespeichert”.

Ob mein Wechsel von Telekom zu Simyo datenschutztechnisch was gebracht hat?

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