Kompass – Zeitung für Piraten

Strafanzeige

Ich habe gerade Strafanzeige gestellt, gegen unbekannt. Nachdem ich hier und hier gelesen habe, dass der Staatstrojaner zumindest in einem Großteil der Bundesländer angewendet wurde.
Ich bin natürlich kein Anwalt oder so und kann deswegen nicht alles im einzelnen beurteilen, da aber niemand von uns ausschließen kann, dass der Staatstrojaner nicht aus unerfindlichen Gründen doch gegen uns eingesetzt wurde. Ich fordere jeden auf mir dies gleich zu tun. Das erhöht zumindest den öffentlichen Druck zur Aufklärung und Verfolgung der Verantwortlichen.

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen die betreffenden Personen, welche den Einsatz eines Staatstrojaners mit zu verantworten haben, sowie gegen die Herstellerfirma (insb. StGB § 202c), welche dafür verantwortlich ist. Auch zu berücksichtigen sind jene, welche den Staatstrojaner und deren Einsätzen auch noch verteidigen und damit zu weiteren Straftaten aufrufen.

Nicht abschließende Auflistung von §§ aus dem StGB, welche im Zusammenhang mit dem Staatstrojaner stehen.
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
§ 82 Hochverrat gegen ein Land
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 123 Hausfriedensbruch
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 202b Abfangen von Daten
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
§ 303a Datenveränderung
§ 303b Computersabotage

Es wurde Gewalt gegen jeden Bürger ausgeübt, da keiner sich sicher sein kann, dass nicht aus Nichtigkeiten der Trojaner gegen ihn eingesetzt wurde. Auch der Computer zählt als Teil der Wohnung. Die Festplatte mit Daten und Trojaner ist ein Teil der Wohnung. Das Eindringen fand nach der Analyse wiederholt statt.
Es wurde mit der Software gegen höchstinstanzliche Urteile verstoßen.

Der Versuch der Computersabotage ist gegeben, da es mit dem Trojaner möglich gewesen wäre. Durch den Einsatz einer Fremdsoftware auf dem Rechner einer anderen Person werden zudem die Daten auf dem Rechner verändert womit eine Datenveränderung vorliegt. Da der Einsatz nach geltendem Recht rechtswidrig war ist auch § 303a StGB zutreffend.

Diese Anzeige ist auch entsprechend § 303c StGB zu werten.

Die Vertraulichkeit des Wortes wurde verletzt, da die Möglichkeit bestand Aufzeichnungen zu machen und somit ein Versuch unternommen wurde.

Durch die mangelnde Sicherheit eröffnete der Staatstrojaner auch die Möglichkeit zum Ausspähen von Daten also zuarbeit des Staates zu kriminellen Elementen.

Dieses Auflistung ist sicherlich nicht abschließend und ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft sorgfältigst prüft, welche anderen Tatbestände noch zutreffen, sowie natürlich auch die genannten.

Sorgen sie dafür das das Internet nicht durch die Handlungen von verantwortungslosen Behörden zum Rechtsfreien Raum wird.

Die Strafanzeige ist Gemeinfrei und kann von jedem übernommen, verändert und angepasst werden ohne Nennung von Namen. Kommerzielle Nutzung ist auch okay, der Kompass wäre in diesem Fall aber dankbar für eine Spende.

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