Kompass – Zeitung für Piraten

GEZ Gebühren werden erhöht.

Jedenfalls sieht es so aus als würde die Haushaltsabgabe ab 2013 kommen.

Warum ich dabei von erhöhen rede?

Jemand der bereits den vollen Satz zahlt wir natürlich nicht mehr zahlen aber jene mit nur Radio bzw. neuartigem Rundfunkgerät wird mehr zahlen. Da dürfte einiges mehr zusammenkommen.

Wegen dem Absatz mit den Vermietern hatte ich mich sogar mal an meinen Landtag gewandt.

Folgende Antwort gab es da:


Daten sind grundsätzlich vorrangig beim jeweils Betroffenen zu erheben.
Die Möglichkeit, Auskünfte von Wohnungs- und Hauseigentümern über ihre Mieter einzuholen, ist auf begründete Ausnahmefälle beschränkt. Sie gilt nur, wenn ein Rundfunkteilnehmer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt und zuvor all anderen Möglichkeiten zur Feststellung des Inhabers einer Wohnung ausgeschöpft wurden. Die Auskunftspflicht des Vermieters bezieht sich dabei ausschließlich auf den Namen des Mieters und den Beginn des Mietverhältnisses.

Die Informationen der Vermieter dienen als Ergänzung der von den Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten. So wird im Interesse der ehrlichen Beitragszahler sicher gestellt, dass sie möglichst viele Rundfunkteilnehmer an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Die Regelung entspricht auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Herr Dr. jur. Hans Peter Bull in seinem Rechtsgutachten “Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Rundfunkbeitrags“.

Ich enthalte mich einer Beurteilung und überlasse diese jedem selber.

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