Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung: Kp. 4.2 Anzeige

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Es gibt Fälle, wie zum Beispiel die Untreue, bei der es um die Veruntreuung von Vermögenswerten geht, wo eine Strafanzeige durchaus gerechtfertigt sein kann, ebenso bei Umweltvergehen. Ein Blick ins Strafgesetzbuch hilft häufig, ob und wie Strafanzeige erstellt werden darf. Die einzelnen Vergehen sind dort aufgelistet. Natürlich kann hier u.U. auch die Wikipedia helfen, die vielfach die Regelungen allgemeinverständlicher übersetzt.

Im eigentlichen Sinne des Oberkapitels ist die Strafanzeige natürlich nichts um Nachdruck zu verleihen, sondern eine Pflicht für jeden Einwohner, der ein Verbrechen mitbekommt. Nichtsdestotrotz unterstützt eine Strafanzeige die Einhaltung der Regeln unseres Zusammenlebens.

Es gibt Delikte, wie z.B. die Beleidigung, welche nur auf eine Anzeige hin verfolgt werden. Andere Delikte werden teilweise auch ohne Anzeige verfolgt.

Bei der Strafanzeige, ist wie bei allen Anzeigen eine möglichst konkrete Angabe der Fakten wichtig. Sollte man eine Tat beobachten, so sollten unmittelbar danach sämtliche Informationen notiert werden, da der Mensch schnell vergisst. Insbesondere wichtig sind Orte und Zeitpunkte.

Neben der Strafanzeige gibt es auch Bereiche in denen eine Anzeige beim Ordnungsamt ein möglicher Weg ist. Zum Beispiel im Bereich nächtliche Ruhestörung ist bei mehrfacher Wiederholung das Ordnungsamt zuständig. Hier gilt es Datum und Uhrzeit der Vorfälle genau zu protokollieren, mit so vielen Informationen wie möglich. Je konkreter die Faktenlage ist, desto leichter kann das Ordnungsamt auch etwas unternehmen.

In den meisten Fällen können die Anzeigen, sowohl bei Polizei, wie auch beim Ordnungsamt nicht nur persönlich oder postalisch, sondern auch über das Internet erfolgen.