Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung Kp. 5 Umsetzung durch Petitionen

Damit jeder die Politik und Verwaltung auf Probleme aufmerksam machen kann, gibt es die Möglichkeit Petitionen einzureichen. Eine Petition ist im Sinne des Wortes, sich mit einem Ersuchen oder einer Beschwerde an eine Behörde, die Politik oder eine andere zuständige öffentliche Stelle zu wenden. In diesem Sinne sind einige der in den vorhergehenden Kapiteln genannten Verfahren ebenfalls Petitionen.

Auf https://epetitionen.bundestag.de/ können Petitionen an den deutschen Bundestag eingereicht werden.
Auf https://epetitionen.bundestag.de/ können Petitionen an den deutschen Bundestag eingereicht werden.

Petitionen haben einen unverbindlichen Charakter. Das heißt jeder kann seine Meinung gegenüber einer öffentlichen Einrichtung kund tun und Forderungen stellen, aber diese müssen nicht unbedingt umgesetzt werden. Eine Bearbeitung muss dennoch stattfinden.

Das Petitionsrecht geht aus dem Grundgesetz (Artikel 17) hervor:
“Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.”

Viele Menschen nehmen an, Petitionen wären die klassischen Vertreter der drei F (Formlos, Fristlos, Furchtlos/Nutzlos) aber, dies muss nicht unbedingt der Fall sein. Eine Petition kann zum Beispiel Öffentlichkeit erzeugen, wenn man es richtig anstellt. Auf diesem Weg können auch Mitstreiter gefunden werden.

Als Adressaten für Petitionen kommen, wie bereits angedeutet nicht nur staatliche Einrichtungen, sondern auch Sozialleistungsträger, wie Krankenkassen oder staatlich beliehene, wie TÜV in Frage.

Das Einreichen von Petitionen regeln Artikel 17 (allgemein) und 45c (speziell für Bundestag) des Grundgesetzes. Petitionen können verschiedene Formen annehmen. Generell gilt, dass einem durch eine Petition kein Nachteil entstehen darf.

Bei Petitionen können auch Informationen gewonnen werden. In dem Antwortschreiben, der Stelle an, welche die Petition gerichtet war, sind häufig Hinweise auf Gesetze, den rechtlichen Rahmen und weitere Informationen zu finden.

Petitionen können sowohl von einzelnen Personen, wie auch Gruppen eingereicht werden. Der Aufwand steigt natürlich mit einer höheren Personenzahl aber das Gewicht der Petition auch. Als Methode haben sich hier Unterschriftenlisten mit allen notwendigen Angaben etabliert. Näheres wird im ersten Unterkapitel erläutert. Wichtig ist auf jeden Fall, dass nicht nur Wahlberechtigte, sondern jeder eine Petition einreichen kann. Das heißt diese Möglichkeit ist unabhängig von Nationalität oder Alter und schließt auch juristische Personen (z.B. Vereine) mit ein. Selbstverständlich kann sich somit auch jeder an einer Gruppenpetition beteiligen.

Im Vorfeld zu einer Petition heißt es erst einmal die zuständige Stelle herauszufinden. Es ist natürlich möglich, dass die Petition an die zuständige Stelle weitergeleitet wird, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Zudem kann dies zu Zeitverzögerungen führen, welche insbesondere bei zeitkritischen Petition zu unnötigen Verzögerungen führen kann. Die Zeit für eine kleine Recherche ist hier sicherlich gerade unter Zeitdruck gut investiert.

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