Jederbeteiligung Kp. 6.4 Bundesebene
Ein Begehren bzw. Entscheide mit konkreten Änderungen sind auf Bundesebene nur bei der Länderneugliederung möglich und sind bisher noch nicht vorgekommen. Das Einbringen von Gesetzesvorschlägen auf direktem Weg durch das Volk, ist auf Bundesebene ausgeschlossen.
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