Jederbeteiligung Kp. 7.6 Wählergruppe
Eine Wählergruppe bezeichnet einen Zusammenschluss von Bürgern. Diese tritt bei Wahlen an, ohne den Status einer Partei zu haben. Es kann sich hierbei allerdings trotzdem um einen Verein handeln (Parteien sind Vereine mit Sonderstatus). Wählergruppen
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