Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung Kp. 6.2 Kommunalebene

Beim Bürgerbegehren wird ebenfalls eine Unterschriftenliste eingereicht. Diese Liste umfasst einen größeren Anteil Anzahl an wahlberechtigten Personen, welche Unterschreiben müssen. Die Hürde ist also höher, als bei einem Einwohnerantrag, dafür ist Wirkung aber auch größer.

Es ist sehr wichtig den Inhalt und die Gestaltung mit staatlicher Seite abzustimmen, um einem Scheitern vorzubeugen.

Die Erfahrungen zeigen, dass in bestimmten Fällen die Unterstützung von kommunaler Seite aber besser nicht angenommen wird, weil diese zum Scheitern führen kann. Dies ist in Fällen, wo keine Bürgerbeteiligung gewünscht ist manchmal der Fall. In derartigen Fällen kann es sinnvoll sein, sich eines Anwalts zu bedienen, der in kommunalen Angelegenheiten gut geschult ist.

Arbeitet man mit der zuständigen Stelle zusammen, so sollte man sich alles schriftlich geben lassen, da es die Neigung gibt, mündliche Aussagen nur all zu oft zu vergessen.

Auf jeden Fall kann die zuständige Stelle Auskunft darüber geben, welche Regeln zu beachten sind und wo sich die entsprechenden Unterlagen dazu finden. Eine Nachfrage bei der entsprechenden Stelle wäre sicherlich der erste Schritt bei der Umsetzung eines Begehrens.

Von offizieller Seite wird das Begehren erst bei Einreichung geprüft.