EUGH-Urteil zum ›Recht auf Vergessen‹: Ein Fehler darf uns nicht ein Leben lang verfolgen
Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betreffend des ›Rechts auf Vergessen‹ gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland: »Dass uns ein lange zurückliegender Fehltritt in unserem Leben
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