Störerhaftung: 16. März Entscheidung in Luxemburg
Die sogenannte “Störerhaftung” für WLAN-Anbieter ist eine juristische Besonderheit in Deutschland. Anbieter von Internetzugängen werden schnell als “Störer” für digitale Rechtsverletzungen in Haft genommen, weil die Verfolger die eigentlichen Täter nicht finden können. Seit Jahren
Weiterlesen