Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird nicht arbeitslos, auch nach dem Fall der VDS werden weiter Kommunikationsdaten monatelange aufbewahrt:
Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat, setzen fast alle Telekommunikationsanbieter die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten illegal fort. Dies enthüllt ein geheimer „Leitfaden zum Datenzugriff“ der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011, der heute auszugsweise im Internet veröffentlicht worden ist.[1]
Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben Anbieter „für die Abrechnung nicht erforderliche Daten […] unverzüglich zu löschen“. Tatsächlich aber protokollieren Telekommunikationsanbieter bis zu sechs Monate lang, von wem ihre Kunden angerufen wurden, obwohl die Anrufannahme in aller Regel nicht kostenpflichtig ist (BT: 180 Tage lang, Hansenet: 180 Tage, Vodafone/Arcor: 92 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Telefónica o2: 30 Tage, Vodafone D2: 7 Tage, Deutsche Telekom: keine Speicherung), so der als „Verschlusssache“ eingestufte „Leitfaden“ der Generalstaatsanwaltschaft. Zudem zeichnen die Mobilfunk-Netzbetreiber illegal die Position aller Handynutzer auf: Bis zu sechs Monate lang speichern sie, in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat (Telefónica o2: 7-182 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Vodafone D2: 7-30 Tage). Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt (IMEI-Nummer), wird teilweise gespeichert. Nur bei Prepaidkarten werden dem Dokument zufolge „bis auf wenige Ausnahmen keine Verkehrsdaten gespeichert“.
Ob mein Wechsel von Telekom zu Simyo datenschutztechnisch was gebracht hat?
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