Kompass – Zeitung für Piraten

Anlasslose Taschendurchsuchung

Edeka behauptet in der Werbung ja immer sie würden Lebensmittel lieben. Kunden scheinen sie nicht zu lieben, sonst würden sie keine anlasslosen Taschenkontrollen durchführen. Zumindest ist es mir so ergangen in einer Filiale in Duisburg Rheinhausen im ehemaligen EKZ (Asterlagen).
Oder reicht als Anlass etwas schon, dass man gerade etwas zerschliessendere Klamotten trägt, weil man gerade bei der Renovierung ist und auf dem Rückweg vom Baumarkt noch schnell etwas kaufen möchte?
Vielleicht macht es etwas aus, dass man dazu noch unrasiert ist.
Aber ist man deswegen direkt ein Dieb, weil man nicht aussieht, wie ein vermeintlicher guter Kunde?
Das wäre natürlich eine Diskriminierung durch die Filialleitung.

Auf solche Aktionen ist man auch als Verbraucherschützer nicht immer gefasst. Hätte ich diesen Text hier noch präsent gehabt, wäre das anders verlaufen.
Dann wäre mir bekannt, dass ich eine derartige Behandlung nur bei einem konkreten Verdacht dulden muss.

Natürlich werde ich den Laden nicht damit durchkommen lassen.

Der Tatbestände sind in meinen Augen folgende
Nötigung
Verleumdung
Beleidigung
Freiheitsberaubung
Körperverletzung
Eine Beschreibung im einzelnen geht natürlich erst einmal nur an die Polizei.

Interessanterweise kann man das Geschäft sogar abmahnen auf Unterlassung in Bezug auf eine derartige Handlung.

Meine Empfehlung ist auf jeden Fall sich die Namen der Betreffenden zu merken. Und sich Zeugen zu suchen.

Gerade fällt mir ein, dass man bei denen im Laden vielleicht mal mit hunderten Leuten mit Taschen auftauchen sollte. Natürlich ganz spontan und unabhängig voneinander.

3 Kommentare

  1. Ohje. Kenn ich nur zur gut, noch bis Mitte Dezember bin ich fast täglich in die Baumärkte gerannt, in Gammelklamotten wegen Renovierungen. Aber mich hamse in Ruhe gelassen!

    Du hast hoffentlich der Durchsuchung widersprochen, nicht dass die behaupten können, dass du dem zugestimmt hast … Zeugen sind auch nicht verkehrt.

    Die Rechtslage ist klar: Taschendurchsuchung nur durch Polizei. Alles andere ist verboten bzw. nur wenn du ja sagst.

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