Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung: Kp. 4.7 Flashmob

Flashmob

Bei einem Flashmob im klassischen Sinne handelt es sich um eine Aktion bei der eine sinnlose Handlung von vielen Personen zur gleichen Zeit am gleichen Ort vollzogen wird. Dies kann drinnen oder draußen geschehen.

Inzwischen gibt es aber auch politischere Varianten bei denen die Aktion auf Missstände aufmerksam machen soll.

Die Aktion vor Ort läuft scheinbar spontan aber wurde im Vorfeld aber in irgendeiner Form organisiert. Meist spielt hier das Internet eine Rolle.

Da ein Flashmob geplant und verbreitet wird, unterliegt dieser – wie Demonstrationen – dem Versammlungsgesetz und muss angemeldet werden. Vorraussetzung ist hier, dass der Flashmob von der Art her eine Demonstration darstellt. Hat der Flashmob mehr Veranstaltungscharakter wäre er als Veranstaltung sogar genehmigungspflichtig.

Veranstalter wäre auf jeden Fall derjenige der konkret etwas vorschlägt. Auf der sicheren Seite, dürfte jedenfalls sein, wer den Flashmob rechtzeitig vorher anmeldet.

Kommentare sind geschlossen.