Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung: Kp. 4.9 Boykott

Boykott

Bei einem Boykott wird eine Ware oder Dienstleistung von möglichst vielen Individuen nicht mehr in Anspruch genommen. Es wird somit ein Schaden erzeugt, weil es zum Beispiel zu Einnahmeverlusten (Konsumboykott) kommt.

Ein Aufruf zu einem Boykott durch einzelne Personen oder Gruppen ist durch das Bundesverfassungsgericht, als freie Meinungsäußerung gedeckt. Anders sieht dies dagegen für Boykottaufrufe durch Unternehmen aus, diese Aufrufe sind, wenn überhaupt, nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen zulässig.

Ein Boykottaufruf, sollte gut begründet werden. Eine gute Begründung hilft dabei die Menschen für einen Boykott zu gewinnen. Dazu ist allerdings eine große Medienaufmerksamkeit notwendig oder die Information muss anderweitig verbreitet werden. Eine Verbreitung ist natürlich auch Online möglich, wie zum Beispiel durch soziale Netzwerke.