Kompass – Zeitung für Piraten

Attac will seine Gemeinnützigkeit zurück: Klage am 10.11. in Kassel

Dem globalisierungskritischen Bündnis Attac wurde 2014 seitens der Finanzbehörden die „Gemeinnützigkeit“ gestrichen, mit der Begründung, die Attac-Aktivitäten seien zu politisch. Dies hat zahlreiche unangenehme Folgen. Zum Beispiel sind Spenden an den „Attac Trägerverein e.V.“ nicht mehr steuerlich absetzbar.

Gemeinnützig werden oder bleiben: eine Frage, die nicht nur Attac, sondern auch zahlreiche andere politisch aktive Vereine betrifft.

Attac hat nun einen Gerichtstermin: nächsten Monat, am 10. November 2016, läuft die Klage vor dem Finanzgericht Kassel. Aus dem aktuellen Newsletter:

Im Kampf um die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit geht es also nicht in erster Linie um das Überleben von Attac. Es geht vielmehr um eine Entscheidung mit weitreichender Auswirkung auf jedes zivilgesellschaftliche Engagement. Mit dem 10. November 2016 steht jetzt der Termin, an dem am Hessischen Finanzgericht in Kassel Klarheit geschaffen werden soll! Die Frage, über die das Finanzgericht zu befinden hat, lautet zusammengefasst:

Sind politische Aktivitäten mit Gemeinnützigkeit vereinbar, oder stehen sie einer Gemeinnützigkeit entgegen?

In der Begründung unserer Klage gegen das Finanzamt Frankfurt weisen wir nach, dass das Gesetz gemeinnützigen Vereinen keine politischen Aktivitäten verbietet, sondern lediglich die Förderung von Parteien ausschließt, auch wenn die Finanzbehörden in Bund und Ländern sich in ihrer Praxis von dieser Gesetzesgrundlage entfernt haben. Wir gehen sogar noch weiter: Die Umsetzung satzungsgemäßer, als gemeinnützig bestätigter Zwecke ist in vielen Fällen ohne politische Aktivitäten gar nicht möglich! In seiner Klageerwiderung reagiert das Finanzamt auf dieses Kernargument ausweichend bis gar nicht; diese entscheidende Frage wird damit zum Gegenstand des Prozesses werden. (Alle Dokumente zu der juristischen Auseinandersetzung finden sich unter www.attac.de/jetzt-erst-recht im Netz.)

Der Prozess wird öffentlich sein; wir laden alle Interessierten herzlich ein, teilzunehmen! Mitzubringen ist lediglich ein gültiger Personalausweis. Da es sich nicht um eine Aktion handelt, sollten Attac-Fahnen zu Hause bleiben. Dass allerdings großes öffentliches Interesse an diesem Prozess besteht, darf und sollte ruhig sichtbar werden. Wer Interesse hat, an dem Prozess teilzunehmen, kann unter info@attac.de weitere Informationen zum Ort und dem genauen Zeitpunkt erfragen. Wir freuen uns, wenn möglichst viele von Euch und Ihnen am Prozess teilnehmen – für eine aktive und engagierte Zivilgesellschaft!