Kompass – Zeitung für Piraten

Auch Datenschützer Thilo Weichert lehnt Ausweispflicht für E-Geld ab

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, den geplanten Verschärfungen rund um Geldwäsche und Prepaid-Karten nicht zuzustimmen.

Die neue Regelung „hätte zur Folge, dass die Verpflichteten Sorgfaltspflichten nach § 3 Geldwäschegesetz auch beim Erhalt von Bar- oder E-Geldbeträgen ab 0,01 Euro erfüllen müssten. Die Aufnahme einer solchen Bestimmung unterliegt erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Auf diese Regelung sollte dringend verzichtet werden.“

Da die Identifizierung des Vertragspartners und kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung so stark in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz eingreift, ist der Null-Euro-Schwellenwert laut Weichert unverhältnismäßig.

Aber es gibt Dinge, die muß man einfach machen (O-Ton Merkel)