meldet netzpolitik.org
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Wer noch nicht hat, kann bis zum 06.10.2011 mitzeichnen, ggf. auch offline an den Petitionsausschuß.