Die hat Oberlandesgericht Köln vor kurzem beschlossen.
In dem Fall ging es um ein Schreiben in dem suggeriert wurde es stehe ein Gewinn zu. Allerdings war dies so abgefasst, dass das Schreiben für einen Sprachwissenschaftler eine ganz andere Aussage hatte.
Glücklicherweise zählt vor Gericht, was ein normaler Bürger darunter versteht.