Viele kennen es, etliche wollen es nicht. Das sogenannte Magazin der Deutschen Post namens Einkaufs Aktuell.
Ich hatte bereits hier über ein Urteil berichtet.
Da die Post keine Revision gegen das Urteil einlegt ist es nun letztinstanzlich und soll wohl als Grundsatzurteil verstanden werden.
Theoretisch kann man nun, wenn man zum Beispiel eine bestimmte Werbung nicht möchte, der Firma die Zustellung einer bestimmten Werbung dauerhaft untersagen. Also auch im Rahmen einer Unterlassungsklage.
Natürlich ist es einfacher mit dem Schild keine Werbung. Leider zeigt die Erfahrung, dass man auch diese durchsetzen muss. Besonders Fastfoodflyer scheinen ein Werbeverbot nicht zu verstehen.
Abmahne ist zwar mühsam aber wenn man wirklich ruhe will muss man es einfach machen.