Die geplante Vereinheitlichung des Datenschutz-Rechtes in Europa (wir berichteten) führt nach Einschätzung des Verfassungsrichters Johannes Masing zu gravierenden Einbußen beim Grundrechtsschutz.
Der Entwurf für eine Datenschutzverordnung, den die EU-Kommission kurz vor dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos Ende Januar vorstellen wolle, lege eine brisante Konsequenz nahe: ‚Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar.‘
Denn die Verordnung verdränge jede Form mitgliedsstaatlichen Rechts, schreibt Masing, in Karlsruhe zuständig für Datenschutz, Meinungs- und Pressefreiheit, in einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung.
EU löscht deutschen Datenschutz
Damit würden 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz Makulatur – vom Volkszählungsurteil bis zur Vorratsdatenspeicherung. Gleiches gelte für weite Teile der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit und zum Persönlichkeitsrecht.
Der Europäische Gerichtshof biete keinen Ersatz, weil anders als beim deutschen Bundesverfassungsgericht der einzelne Bürger ihn nicht selbst anrufen könne.
(dieser Text wurde teilweise übernommen aus einer Pressemeldung der Süddeutschen Zeitung)
Auf Heise warnt ein Verfassungsrichter vor den Plänen.
Da wird es hoffentlich noch ein Parteistatement geben.
Und hier noch etwas von der Spackeria.