So ein Mann gehört umgehend aus dem Amt, wenn die Vorwürfe zutreffen.
Insbesondere mit dem Grundgesetz muss ein Bundespräsident vertraut sein, weil auch die Prüfung von Gesetzen zu seinen Aufgaben zählt. Dazu gehören insbesondere die Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Die Pressefreiheit ist ausdrücklich in Artikel 5 GG genannt und das eine Zensur nicht staatfindet.
Somit darf ein Mensch, welcher Präsident eines demokratischen Staates ist, keine Zensur ausüben.
Ich frage mich, ob dies eventuell sogar als Hochverrat betrachtet werden kann. Ich werde diese Frage mal der Generalbundesanwaltschaft stellen.
Das soll natürlich keine Verunglimpfung des Bundespräsidenten sein, sondern die ernste Sorge um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.
Was meint ihr? Sehe ich das zu ernst?
Hier kann man den Kommentar vom Postillion nachlesen.