Es gibt zum Thema Abwehr von Werbemüll etliche Urteile.
Zum Beispiel BGH Az VI ZR 182/88 oder 4 S 44/11.
Da wundert, wenn die Post nicht einmal eingeht auf die Forderung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mein bisheriger Briefwechsel mit der Deutschen Post wegen Postwurfsendungen suggeriert diese jedenfalls. Vielleicht denken die, dass ich nicht bereit bin einen Anwalt einzuschalten.