Der Nazi ist schuld. Jetzt urteilte der BGH: grundsätzlich darf jeder gewerbliche Gebäudehausherr frei entscheiden, wen er reinlässt oder nicht.
Der u.a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen ihr Hausrecht grundsätzlich frei ausüben können und dass die Erteilung eines Hausverbots als Ausdruck der Privatautonomie in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden muss. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der von dem Hausrecht Betroffene gegen den Hausrechtsinhaber aufgrund einer vertraglichen Abrede einen Erfüllungsanspruch erworben hat, der den Aufenthalt in den Räumen einschließt. Dann bedarf das Hausverbot der Rechtfertigung durch sachliche Gründe.
Bisher war es anders: wer der Öffentlichkeit Zugang gewährt, muss erstmal jedermann einlassen, er kann nicht einzelne Personen grundlos vom Zutritt ausschliessen.
Nun können Centermanager etc. noch leichter störende Menschen aus dem Einkaufstempel fernhalten. Zum Beispiel.
Deshalb finde ich es blöd, wenn sich jetzt einige unreflektiert über das „Antinazi“-Urteil freuen.
Die Urteilsbegründung liegt bislang nicht schriftlich vor.