Ist Gartengestaltung eigentlich auch „geistiges Eigentum“?
Ich meine wenn man davon ausgeht, dass der Gärtner eine kreative Leistung vollbracht hat und weiterhin davon ausgeht, dass dies dadurch „geistiges Eigentum“ wäre, dann ergibt sich logischer Weise, dass jemand der den Garten nachbaut ein Raubmordkopierer wäre.
Droht also den Hobbygärtner demnächst eine Abmahnungswelle, weil die Geranien genauso gepflanzt sind wie drei Straßen weiter?