Einen Anschlag auf die Meinungs- und Publikationsfreiheit: das ist das immer konkreter werdende „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“. Die Bundesregierung treibt es voran. Sie bückt sich rechtzeitig vor der Wahl vor den Pressegroßverlagen. Ein schönes Beispiel für indirekte Korruption.
Leute, die ins Netz publizieren, dürfen sich dann auf eine weitere Abmahnfalle gefasst machen. Wer „gewerblich“ (und sei es auch nur mit unter 100 Euro Kleineinnahmen im Monat) publiziert, ist zum Abschuß freigegeben. Die kommende Verwertungsgesellschaft wird sich auf die Minipublikationen einschießen, dies ist sicher. Gibt es dann analog der „Gema-Vermutung“ eine „Presse-Vermutung“? Wird unterstellt, dass Pressemeldungen genutzt wurden? Was ist mit Zeitungsausschnitten? Was ist mit alten Ausschnitten im Archiv? Udo Vetter:
Was nach dem Zitatrecht also noch möglich wäre, könnte nach dem Leistungsschutzrecht verboten sein. Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus.
Blöd ist, das so ein Leistungsschutzrecht nie/extrem schwer wieder abgeschafft werden kann, denn es wird das geschützte Eigentum der Presseverlage.
Deutschland zeigt sich wieder internetfeindlich und die Regierung zeigt sich als Feind des freien Wortes. Immer weniger Dienste kann ein Normalmensch ohne Rechtsabteilung anbieten, dank Skandalgerichten wie dem Landgericht Hamburg und einer immer noch abmahnfreundlichen Rechtslage mit überzogenen Streitwerten.
Bald muss wohl mal jemand vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um gegen derartige Machenschaften vor zugehen.
Wer FDP wählt, wählt Abmahnung, ist schließlich die „Freiheit“ des Marktes
Das ist staatlich geförderte Privat-Zensur.