Kompass – Zeitung für Piraten

Onlinedemonstrationen

Vor eine Weile wurde die Seite der GEMA blockiert, woraufhin jetzt vor kurzem Durchsuchungen stattfanden. Im Nachgang wurde die Seite der GEMA wieder blockiert als eine digitale Gegenreaktion.

In einer Pressemitteilung fordern die hessischen Piraten eine digitale Versammlungsfreiheit.

Ich frage mich, ob das überhaupt notwendig ist. Ich meine es gibt Gesetze und das wichtigste Gesetz in Deutschland ist das Grundgesetz, aus dem sich quasi alle anderen Gesetze ableiten um Details zu regeln.

Die Versammlungsfreiheit ist Artikel 8 des Grundgesetzes geregelt.

Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

In Absatz (1) ist geregelt, dass alle Deutschen sich ohne ANMELDUNG oder ERLAUBNIS friedlich versammeln dürfen. Was auch eine digitale Sitzblockade erfüllt. In Absatz (2) wird zwar eine Einschränkung gemacht allerdings nur für Versammlungen unter freiem Himmel. Demnach besteht nach meiner Ansicht bereits ein digitales Versammlungsrecht.

Im Versammlungsgesetz steht auch nichts über Online Versammlungen. Was hier bemängelt werden könnte sind, dass der Veranstalter nicht benannt ist, allerdings ist es durchaus möglich, dass es sich um eine Spontan Demonstration handelt.

Wenn ich nach dem Wikipediaartikel zur online Demonstration gehe, dann ist hier noch einiges zu tun. Um Rechtssicherheit zu schaffen, wobei das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Mai 2006 bereits ein Grundsatzurteil gefällt haben dürfte (Aktenzeichen: 1 Ss 319/05)