In den Sommerferien werden digitale Nutzungsrechte zwischen Schulen und Schulbuchverlagen neu verhandelt. Eine Broschüre der Kultusministerkonferenz gibt einstweilen Tipps für Lehrer. digital-lernen.de berichtet:
Die nun vorgelegte Broschüre bleibt beim strikten Einscanverbot von Schulbüchern, während das Kopieren in einem Umfang von bis zu 20 Seiten eines Schulbuches erlaubt ist. Die Regeln sind nachzulesen unter www.schulbuchkopie.com.
Vom „Schultrojaner“ auf Lehrer-PCs soll abgesehen werden. Allerdings drängen die Verlage auf neue Lösungen. Nach den Ferien wissen wir mehr.