Kompass – Zeitung für Piraten

PA277: Freie digitale Netze

Im Kompass stellen wir Anträge zum #Ruhrbings-BPT vor. Hier einer von vielen: PA277
Grundgesetz in Glas (Foto: CC BY-SA Michael Rose, Wikimedia)
Grundgesetz in Glas (Foto: CC BY-SA Michael Rose, Wikimedia)

Grundgesetz-Update In digitalen Netzwerken findet heute ein nicht unwesentlicher Teil der Meinungsbildung und bei Piraten auch der politischen Arbeit statt. Dem gegenüber stehen allerlei Versuche, diese Freiheit einzuschränken. Sei es durch Ausbremsen von Datenpaketen, Sperren von Information oder Abmahnwahn. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Erweiterung des Grundgesetz-Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Dann steht da: „Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Wenn auch die praktische rechtliche Wirkung nicht allzugroß sein wird, ist es duch ein symbolträchtiger Meilenstein, wenn diese Änderung dank PA277 kommt. Und im Gegensatz zu anderen Anträgen kostet er nichts und bringt viel. 80 Prozent Liquid-Feedback-Abstimmer sehen das genauso und wollen ihn im Wahlprogramm sehen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA277

Transparenz für die Menschen da draußen: Du möchtest selbst einen Antrag vorstellen? Hier ist das Pad: http://artikelschmiede.piratenpad.de/12-4-S14BPT