Im Kompass stellen wir Anträge zum Ruhrbings-BPT vor. Hier einer von vielen: PA532
Öffentlicher Rundfunk Ein kurzer Antrag, der es in sich hat: die bisherige Finanzierung von ARD, ZDF und Co. über die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Sender (GEZ) möge abgeschafft werden. Stattdessen soll er aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Zwar steht dem die viel beschworene Staatsferne entgegen. Doch mit der neuen Haushaltsabgabe für jede Wohnung wird die GEZ-Finanzierung sowieso immer steuerähnlicher. Politik regiert, über sorgsame Personalentscheidungen, eh in den Rundfunkbetrieb hinein. Dann wohl Staatsfunk ohne Wenn und Aber, wenn man PA532 zustimmen möchte.
http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA532
Lös das große Piratenrätsel für die Menschen da draußen: Du möchtest selbst einen Antrag vorstellen? In etwa 100 Worten? Hier ist das Pad: http://artikelschmiede.piratenpad.de/12-4-S14BPT
Grundsätzlich ist für die öffentlich-rechtlichen Sender eine Mischfinanzierung zulässig. Das heißt, neben den Rundfunkgebühren darf sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch aus Werbung, Sponsoring oder durch die Herstellung und Verwertung von Rundfunkproduktionen finanzieren, §§ 12,13 RStV (vgl. 6. Rundfunk-Urteil ). Allerdings folgt aus der Rundfunkfreiheit auch eine (staatliche) Finanzierungsgarantie, die die Grundversorgung sicherstellen muss (vgl. 7. Rundfunk-Urteil ). Die Gebührenfinanzierung muss aber wie auch die Programmveranstaltung, von staatlichem Einfluss freigehalten werden, um der Rundfunkfreiheit gerecht zu werden (vgl. 8. Rundfunk-Urteil ). Die Gebühren werden durch die KEF ermittelt und dann von der GEZ eingezogen. Zwischen den Anstalten findet ein Finanzausgleich statt.