Abmahnung auf Unterlassung
Abmahnungen auf Unterlassungen sind durch den übermäßigen Gebrauch durch Verwerter bzw. damit assoziierten Anwaltskanzleien in der Bevölkerung in Verruf geraten. Allerdings ist eine Abmahnung keineswegs auf Urheberrechtsfragen festgelegt.
Eine Abmahnung auf Unterlassung kann auch in anderen Fällen eingesetzt werden. Dies werde ich nachfolgend an einem Beispiel verdeutlichen. Wenn der Briefkasten trotz dem Schild „Keine Werbung“, mit Werbung überquillt, so können die Werbenden auf Unterlassung abgemahnt werden. Natürlich sollte der Zusteller vorher auf dem Beschwerdeweg aufgefordert worden sein, die Werbung abzustellen, wenn sich allerdings auch dann nichts tut, kann abgemahnt werden. Gleiches gilt natürlich auch für Spammer in Bezug auf Email.
Eine Abmahnung kann jeder verfassen und den entsprechenden Stellen zustellen.
Beispieltext für eine Abmahnung bzgl. Werbung:
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Betreff: Abmahnung und Unterlassungserklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am TT.MM.JJJJ [eventuell Aufzählung] hatte ich unerwünschte Werbung im Briefkasten woraufhin ich mich beschwerte.
Trotz mehrfacher Aufforderung und eindeutiger Markierung hat die [Werbender bzw. Werbeüberbringer] weiterhin unerwünschte Werbung zugestell (siehe auch Urteil BGH Az VI ZR 182/88).
Dies stellt eine Verletzung meines Persönlichkeitsrechtes dar und begründet einen Unterlassungsanspruch (aus § 823 I BGB in Verbindung mit § 1004 BGB bzw. §§903, 1004, 862 BGB). Ich fordere Sie auf, derartige Werbung ab sofort zu unterlassen und die anliegende Unterlassungserklärung bis zum [Fristsetzung 4 Wochen] rechtsverbindlich zu unterzeichnen und an mich zurück zu senden.
Außerdem muss ich Sie bitten, mir die entstandenen Kosten (Verwendung findet mein gewöhnlicher Stundensatz) bis zum [Fristsetzung 4 Wochen] auf unten genanntes Konto zu erstatten:
[Auflistung der entstanden Kosten, wie Zeitaufwand für Recherche, Porto, Verfassen des Schreibens]
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird gegen Sie eine auf Unterlassung gerichtete einstweilige Verfügung beantragt. Die Kosten des Verfahrens haben sie zu tragen.
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Neben dem Text selber müssen natürlich Anschriftenfeld, eigene Anschrift aktuelles Datum und Unterschrift angegeben werden.
Als Konto empfehle ich ein Sparbuch, da Einzahlungen per Überweisung möglich sind, allerdings keine Lastschriften oder ähnliches. Dadurch ist die Missbrauchsgefahr stark gemindert.
Beispieltext für eine Unterlassungserklärung:
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UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
[Anschrift der Seite, die es unterlassen soll]
gegenüber
[Eigene Anschrift]
Die [Name der Gegenseite] verpflichtet sich, bei Vermeidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe von EUR [Zahl] ([Vertragsstrafe in Worten]) zu unterlassen, [Eigener Name] unverlangt jegliche Werbung zu zusenden bzw. zu übermitteln.
Ort und Datum,
(rechtsverbindliche Unterschrift & Stempel der Firma)
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Die entsprechenden Texte sind nur Vorschläge müssen natürlich an den persönlichen Bedarf und die Rechtslage angepasst und entsprechend formatiert werden. Die Zustellung von Abmahnung und Unterlassungserklärung kann natürlich auch per Email erfolgen.
Wichtig sind hier konkrete Zahlen und Fakten. Es sollte also genau angegeben werden, welche Werbung wann gekommen ist. Je konkreter die Belege, desto besser. Natürlich müssen derartige Werbesendungen als Beleg aufgehoben werden und zudem ist eine Kennzeichnung mit Zustellungsdatum hilfreich. Je exakter die Informationen erfasst werden desto einfach ist hinterher die Beweislage vor Gericht, falls es zu einer Verhandlung kommt.
Keinesfalls sollten eventuell Erwiderungsschreiben der abgemahnten Stelle weggeworfen werden. Diese sollten ebenfalls zur weiteren Verwendung aufgehoben werden. Relevant können derartige Schreiben zum Beispiel vor Gericht werden.
Bei Abmahnungen besteht immer ein gewisses Risiko, z.B. in Form einer negativen Feststellungsklage. Dieses Risiko muss einem klar sein. Die Drohung mit der Klage sollte zudem keine Leere sein. Wird natürlich das unerwünschte Verhalten abgestellt, obwohl keine Unterlassungserklärung erfolgt ist, ist das eigentliche Ziel erreicht.
Es gibt natürlich noch weitere Möglichkeiten für Abmahnungen auf Unterlassung. Praktisch in allen Fällen, wo in den persönlichen Bereich eingegriffen wird. Da sich konkrete Fälle häufig unterscheiden kann natürlich keine pauschale Aussage gemacht werden. Auch hier hilft eine Recherche, welche rechtlichen Möglichkeiten in einem konkreten Fall zur Verfügung stehen.
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