Neben den regulär angemeldeten Demonstrationen, gibt es auch die sogenannten Spontandemonstrationen. Diese sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von der Anmeldepflicht ausgenommen. Kennzeichen für eine Spontandemonstration, ist das ungeplante Zusammenfinden von Menschen um eine Meinung zum Ausdruck zu bringen. Eine wie auch immer geartete vorgehende Organisation disqualifiziert eine Demonstration als Spontandemonstration. Einen Leiter gibt es hier natürlich nicht. Natürlich sind die anderen Regeln für Demonstrationen weiterhin gültig, also das Verbot der Vermummung oder des Mitführens von Waffen.