Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 8. Februar eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue „Beschneidungsgesetz“ (Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20. Dezember 2012) wegen Unzulässigkeit abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hatte vorgetragen, als Sechsjähriger im Jahr 1991 von einem sogenannten „Beschneider“, der über keine medizinische Ausbildung verfügt habe, beschnitten worden zu sein und unter den Folgen noch heute zu leiden. Da nach dem neuen Gesetz nichtmedizinische Beschneider nur in den ersten sechs Lebensmonaten legal „tätig“ werden dürfen, ist der Kläger nicht betroffen. Somit war die Ablehnung vorprogrammiert.
Eine Begründung wurde am 27.3., rechtzeitig zu Ostern, veröffentlicht.
So darf im Namen der Religion weiter in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen werden. Hauptsache, der „Religionsfrieden“ ist gewahrt.
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Was in dem ganzen Palaver ueber die Beschneidung fehlt
[Hie das Archiv für die ganze Debatte, auch jetzt in der USA,
http://analytic-comments.blogspot.com/2012/08/the-circumcision-debate-links-and.html ]
ist die archeologische Dimension. Woher stammt der Brauch der dem der Weiblichen
Beschneidung/ Verstuemmelung gleicht in dem er die selben Nerven durchschneidet? Weder der Ritus noch der Brauch sind nur in Abrahmistischen Religionen vorzufinden, nur eben das identitaetsstiftenden, aus Trotz einer alter Macht gegenuber.
http://www.circumcisioncomplex.com/fundamentals/
http://www.facebook.com/mike.roloff1?ref=name
Wenn die Beschneidung von 8 Tage alten Knaben identitätsstiftend für Juden und Muslime ist – ja sehr viele Muslime beschneiden ja auch noch die jungen Maedchen, ihr „schwarzer Tag!“
Warum wird jemand wie Professor Michael Wolffsohn nicht ueber andere Juedischen Ansichten befragt?,
http://analytic-comments.blogspot.com/2012/10/michael-wolffsohns-foreskin-of-heart.html
http://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article108847257/Die-Vorhaut-des-Herzens.html
http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/gastkommentar-zur-beschneidungsdebatte-danke-deutschland/7160872.html
Die Skepsis der Pädiater
Unausgegoren, katastrophal – die Kritik der Pädiater am Gesetzentwurf zur Beschneidung ist eindeutig. Sie sehen die UN-Kinderrechtskonvention verletzt – und das Gesetz quasi schon zur Verhandlung in Karlsruhe. Aber die Kinderärzte haben einen Kompromissvorschlag.Von Raimund Schmid,,,
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/824592/beschneidung-skepsis-paediater.html
Die Tabuisierung jeglichen Vergleichs von männlicher mit weiblicher Genitalverstümmelung ist der große Skandal der Debatte. In beiden Fällen wird der empfindsamste und erogenste Teil des menschlichen Körpers amputiert oder schwer beschädigt. In beiden Fällen geht es in erster Linie um die Beschneidung menschlicher Sexualität.
Zu kritisieren an dem Urteil sei etwa, dass es eine Abwägung der betroffenen Grundrechte – körperliche Integrität nach Artikel 2, Religionsfreiheit nach Artikel 4 und Erziehungsrecht nach Artikel 6 des Grundgesetzes – vermissen lasse, sagte der Jurist, der in diesem Sinne der körperlichen Unversehrtheit die Bedeutung religiöser Früherziehung für die Sozialisation gegenüberstellte.“ Ende des Zitats.
Niemand – weder die Eltern noch sonst jemand – hat das Recht in die Beschädigung des Körpers eines Kindes einzuwilligen.
Und niemand – weder ein Arzt noch sonst jemand – hat das Recht eine solche Beschädigung durchzuführen.
Wer meint hier müssten Grundrechte abgewogen werden, dem mangelt es meines Erachtens nicht nur am Rechtsverständnis.
http://evidentist.wordpress.com/2012/09/11/beschneidung-ignoranz-und-sexismus/
Und hie das Archiv für die ganze Debatte, auch jetzt in der USA,
http://analytic-comments.blogspot.com/2012/08/the-circumcision-debate-links-and.html
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Ich schätze das Bundesverfassungsgericht wird zu jedem Trick greifen um nicht zuständig zu sein für das Thema Beschneidung.