Da die SMV dem Wahlgrundsatz der Offenheit widerspricht (siehe Entscheidung Bundesverfassungsgericht zu Wahlautomaten), lehne ich diese vehement ab. Ich habe starke Zweifel, ob nicht gegen jede Entscheidung, die durch eine SMV getroffen wird, vor einem Gericht geklagt werden kann.
Aus diesem Grund habe ich eine entsprechende Gegeninitiative gestartet.
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