Schon länger habe ich Zweifel, ob der Petitionsausschuss demokratisch und gewissenhaft die eingereichten Petitionen bearbeitet.
Nun erhielt eine Antwort auf meine Petition zum Thema einer Befragung der Bevölkerung zum Thema Zeitumstellung im Rahmen der Bundestagswahl. Als Betreff wurde ‚Volksabstimmung‘ angegeben.
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Damit möchten sich erreichen, dass im Rahmen der Bundestagswahl eine Befragung der Wähler hinsichtlich der Zeitumstellung durchgeführt werden soll. Das Element einer Volksabstimmung im Sinne Ihrer Eingabe ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht vorgesehen. Dazu bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes.Von der von Ihnen gewünschten Veröffentlichung Ihrer Eingabe wurde abgesehen, da sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet.
Sie finden diese auf unserer Homepage unter der ID-Nummer: 24.
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Ich hatte mich ja schon gefragt mit welche Methode der Petitionsausschuss diesmal meine Petition nicht bearbeiten möchte. Nun weiß ich es. Mit einer offensichtlichen Fehlinterpretation als Mehrfachpetition.
Der Bundestag hat wiederholt behauptet es wäre nur eine Minderheit, welche die Zeitumstellung abschaffen möchte. Eine für den Bundestag unverbindliche Befragung der Bevölkerung zu dem Thema wäre eine Möglichkeit.
Es befindet sich keineswegs bereits eine sachgleiche Petition in der Prüfung. Bei der Petition mit der ID 24 handelt es sich um eine Petition zum Thema Volksabstimmung, was zwar ein wichtiges Thema ist aber keineswegs Inhalt meiner Petition.
Ich habe weder den Begriff Volksbefragung noch Volksabstimmung verwendet. Diese möglicherweise absichtliche Fehlinterpretation lässt bei mir gewisse Zweifel an der Kompetenz des Petitionsausschusses, sowie des Bundestages aufkommen. Wenn Petitionen solange zurechtgebogen werden, bis nicht mehr bearbeitet werden müssen, ist hier ein eklatanter Mangel an Sorgfalt festzustellen. Die Behandlung einer Petition braucht Zeit und Sorgfalt. Ist dies nicht der Fall, stellt der Petitionsausschuss das Petitionsrecht grundsätzlich infrage und damit auch seine eigene demokratische Legitimation.
Im Gegensatz zu repräsentativen Meinungsumfragen würde mit einer derartigen unverbindlichen Befragung der Bevölkerung ein umfassendes Meinungsbild eingeholt.
Ich lege hiermit einen Widerspruch gegen die Behandlung als Teil einer anderen Petition ein, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit meiner Petition steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Wie ich den Petitionsausschuss inzwischen kenne wird dieser auch diesmal wieder eine frustrierende Lösung finden sich selbst auf die Schulter zu klopfen.
Wie klagt man in diesen Fällen eigentlich? Vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Nichtbehandlung einer Petition?
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