Die Grundrechte werden in Duisburg vom Amts- und Landgericht mit Füßen getreten. Das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten ist für die Presse- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut.
Wegen einer angeblichen Beleidigung sollen durch ein Klinikbewertungsportal die Daten zu einer Person herausgegeben werden. Bei der ersten Ankündigung ging ein ziemliches Gemurmel durch den Blattwald. Diesmal kam nur etwas im Duisburger Lokalteil.
Vielleicht mag der Fall erst einmal Nichtig erscheinen, allerdings geht es hier um nichts weniger, als um die Meinungsfreiheit. Natürlich ist auch die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos, allerdings darf diese auch nicht dadurch eingeschränkt werden, dass man die Meinung aus Angst vor Repressalien zurückhält. Dies wäre für eine Demokratie überaus schädlich.
Ich rufe alle dazu auf für die Grundrechte einzutreten. Die Anschrift des Landgerichts Duisburg findet sich hier.