Es ist gekommen, wie es kommen musste. Das neue Leistungsschutzrecht „Presse“verlage trifft mal wieder die Falschen, nämlich kleine Anbieter im Netz. Konzerne wie Google holen sich einfach eine Gratislizenz.
Inhalte von Medien des Springer-Konzerns werden bis auf Weiteres auch in Ergebnissen von Google News sichtbar sein. Der Konzern verzichtete darauf, seine Zustimmung zur Präsentation von Textausschnitten, sogenannter Snippets, zu verweigern.
Deadline für die Google-News-Gratislizenz war der 1. August. Medien, die ihre Anreisser und Schlagzeilen nicht kostenlos freigeben, fliegen danach aus der Nachrichtenübersicht.
Das Presse-Leistungsschutzrecht legt unscharf fest, wer Presseverleger ist, und dass Pressewörter bei nicht näher definierter gewerblicher Verwendung zu einer Gebührenpflicht führen.
GEZ der Presseverleger
Es droht immer noch eine weltweit einzigartige Verleger-GEZ, die jedem mehr oder weniger “gewerblichen” Textezitierer hinterherklagt und ihn mit Lizenzforderungen überzieht. Welch abartige Phantasie da herrscht, sieht man bei der GEMA und anderen Eintreibern. Auch wird das Netz ärmer an Informationen, wenn Google News und andere Schlagzeilen-Aggregatoren nicht mehr komplett sind.
Und: LSR einfach später wieder wegstimmen mit einer anderen parlamentarischen Mehrheit ist nicht, denn das LSR an sich hat wie jedes andere Leistungsschutzrecht grundrechtlich den Status von geschütztem Eigentum.
Was aber immer geht, sind zusätzliche „Schranken“ im Urheberrecht, die die Rechte des Urhebers begrenzen.
Deshalb am 22.9. Piraten wählen, damit die urheberrechtliche Selbstbedienung im Bundestag „eingeschränkt“ wird.