In einem Urteil des VG Göttingen (Az: 2 B 785/13) wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt.
Die Ex-GEZ gehen Angaben, wie frühere Wohnsitze, Doktorgrade oder Familienstand nichts an.
Es kann noch Berufung eingelegt werden.
Nichtsdestotrotz schicke ich mal eine Email an die zuständige Meldestelle und untersage den jegliche Weitergabe der im Urteil genannten Daten.