Seid dabei: Heute Abend um 20:00 Uhr die erste Kompass-Redaktionskonferenz 2014 im NRW Mumble. Damit gehen wir dann in unser viertes Jahr.
Es geht jetzt erst mal um weitere Details für die nächste Ausgabe 2014.1, in der wir uns schwerpunktmäßig, aber nicht nur, europapolitischen Themen widmen werden.
Die Ausgabe 2013.4 wird mit etwas Verspätung (sorry) in den nächsten Tagen an die Besteller verschickt.
Bis dann!
An das
Bundesverfassungsgericht
Beschwerde gegen das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
27. Dezember 2013
(…) Bevor sich die Beschwerdeführer an das Hohe Gericht gewandt haben, haben sie vor der Verabschiedung des zu überprüfenden Gesetzes viele niederschwelligere Möglichkeiten genutzt, um eine grundgesetzkonforme Lösung zu erreichen. Sie beteiligten sich an Diskussionen, … schickten offene Briefe an alle Bundestagsabgeordnete und erstellten am 20. Juli 2012 Petition Pet 4-17-07-451-040847 …
Einer geltend gemachten Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten wird besonderes Gewicht beigemessen, wenn sie den Beschwerdeführer in existenzieller Weise betrifft. Dazu muss die Grundrechtsverletzung auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeuten oder sie muss auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruhen oder rechtsstaatliche Grundsätze erheblich verletzen.
Die Beschwerdeführer legen daher gegen dieses Gesetz Beschwerde ein und beantragen durch eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG diese Vorschrift sofort außer Kraft zu setzen, um alle medizinisch nicht erforderlichen Beschneidungen, insbesondere Rituale wie Metzitzah B’Peh, pria und Praktiken wie im folgenden Link beschrieben, die sicherlich mit einer Zirkumzision lege artis nicht zu vereinbaren sind, trotzdem aber durchgeführt werden, zu verbieten bis das hohe Gericht über die Verfassungsbeschwerde entschieden hat.
Die Beschwerdeführer beantragen zudem, die nicht medizinisch indizierte MGM an nicht einwilligungs- und urteilsfähigen Jungen auf die Liste der Auslandsstraftaten zu setzen, um sowohl Beschneidungstourismus zu verhindern als auch die gegebenenfalls erforderliche Strafverfolgung ortsunabhängig zu gewährleisten. …
http://eifelginster.wordpress.com/2013/12/28/364/