Da jubelt der niederländische Voice-over-IP Betreiber Voys.nl: heute hat der Gerichtshof in Den Haag auch in seiner Sache entschieden. Der Staat ist danach verpflichtet, das niederländische Vorratsdaten-Gesetz außer Kraft zu setzen.
Kläger in diesem Verfahren waren Privacy First, de Nederlandse Vereniging van Strafrechtadvocaten, Nederlandse Vereniging van Journalisten, Nederlands Juristen Comité voor de Mensenrechten, der Internetprovider BIT sowie die Telekoms Voys und SpeakUp.
Anwalt Blokhuis: „Der Richter hat das Ende der Pflicht-Speicherung von Kommunikationsdaten von allen, auch nicht verdächtigen Bürgern, verfügt. Die Bedeutung der Privatsphäre wiegt schwerer.“
In den Niederlanden, schreibt die Wikipedia, wurde zunächst von der Regierung eine anderthalbjährige Speicherung der Verbindungsdaten vorgeschlagen. In 2008 entschied das Parlament jedoch für eine einjährige Speicherdauer. Im Jahr 2011 kam dann eine Herabsetzung auf sechs Monate. Der Senat kritisierte die verdachts- und anlaßlos gespeicherte Datenhalde zudem grundsätzlich. Nun ist auch in den Niederlanden das Thema VDS erst einmal gegessen.
Vorratsdaten gibt es in Europa noch in Frankreich, Ungarn, Großbritannien und Schweden. Deutschland hat sie nicht: Sowohl die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als auch das deutsche Gesetz wurden von den zuständigen höchsten Gerichten für ungültig erklärt, da sie gegen Grundrechte verstießen, notiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.