Kompass – Zeitung für Piraten

PKW-Maut: PIRATEN planen Verfassungsbeschwerde

AutobahnHeute beschloß der Bundestag die „PKW-Maut“. Der Staat weiß dann, wohin man letzten Sommer gefahren ist. Patrick Breyer, Datenschutz-Sprecher der PIRATEN, kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.

Angriffspunkt ist die wahllose und massenhafte Scannung des gesamten KfZ-Verkehrs. 2008 hatten Verfassungsbeschwerden gegen den Kfz-Massenabgleich bereits Erfolg.

Im Bundestag bekannten sich für diese superkomplizierte Autobahn-Infrastrukturabgabe für Fahrzeuge der EU-Klasse M1/M1G, mit mindestens vier Rädern, in namentlicher Abstimmung 433 Abgeordnete. 128 waren dagegen, sechs enthielten sich.

Patrick Breyer - Foto: be-him CC BY NC ND
Patrick Breyer – Foto: be-him CC BY NC ND

Patrick Breyer: „So unsinnig eine PKW-Maut insgesamt ist: Sie durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig. So sieht es auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten, zumal die Mautzahlung künftig bereits bei der Zulassung geprüft werden soll.“

Kfz-Massenscanning-Systeme dagegen, wie sie beispielsweise in Bayern eingesetzt werden, sind hoch fehleranfällig und führen dort in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm. Die Errichtung einer Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel.

„Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben. Deswegen will ich Verfassungsbeschwerde gegen das PKW-Maut-Gesetz einreichen, wenn es so in Kraft treten sollte,“ so Breyer weiter.

Das Maut-Gesetz von Verkehrminister Alexander Dobrindt (CSU) ermöglicht eine zeitlich unbegrenzte Speicherung der Fahrten. Denn es ist kein sofortiger Abgleich der Mautzahler vorgeschrieben. Auch Scanfehler ziehen Datenspeicherung auf unbestimmte Zeit nach sich. Scanner sollen generell versteckt angebracht werden dürfen, der Einsatz stationärer Kontrollbrücken geht über Stichproben weit hinaus.

Zum Datenschutz sagte Dobrindt:

„Wir haben die härtestmöglichen Datenschutzregeln in unserem Gesetz, die wir in Deutschland kennen. Die Daten werden ausschließlich zur Mautkontrolle verwendet und sofort wieder gelöscht. Mautkontrollen finden ausschließlich stichprobenartig statt. Es gibt keine Profile und keine Weitergabe der Daten an andere Stellen.“

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Zu welchem Zweck die Bewegungsdaten überhaupt verwendet werden dürfen, ist jedenfalls laut Pirat Breyer nicht klar definiert. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reihenweise missachtet, meint Breyer.

Die als Maut bezeichnete „Infrastrukturabgabe“ soll ab 2016 auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für die Straßenkategorie „Autobahnen“ zahlen. Der Bundesrat befasst sich Anfang Mai mit dem Vorhaben, kann das Gesetz höchstens verzögern und dazu in den Vermittlungsausschuß bringen.

Alles in allem eine schöne Willkommenskultur für unsere EU-Nachbarn, beim Maut-Stickerkauf nach Hubraum an der Grenze des derzeit wirtschaftlich erfolgreichsten EU-Landes.

LINK: Das Maut-Gesetz im Entwurf und Änderungen