Der Vorwurf zum „Landesverrat“ an die „Netzpolitik.org“-Blogger Beckedahl und Meister ist vom Tisch. Die Ermittlungen wegen „Verdacht der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses“ sind eingestellt. Das teilte der Generalbundesanwalt heute mit. Zittern müssen jedoch Informationsquellen aus dem Bundestag:
„Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden,“
so die knappe Mitteilung auf https://www.generalbundesanwalt.de.
Auf seinem Blog, wo auch sonst, fordert Beckedahl im Nachgang lückenlose Aufklärung zu den Überwachungsmaßnahmen und Akteneinsicht sowie einen verbesserten Whistleblower-Schutz.