Die Bundesregierung plant im Zuge des runderneuerten Jugendschutzes eine Verschärfung im Bereich der sogenannten Killerspiele und will so auch Erwachsene bevormunden: Tele- und Trägermedien sollen bei den Vertriebsverboten gleichgestellt werden. Der Gamerverband VDVC schreibt:
Nach der Neukonzeption des § 4 Abs. 1 JMStV – zukünftig § 3 Abs. 1 Nr. 1 JMStV – wird demnach das bisher nur für Telemedien geltende „härtere“ Verbot zukünftig auch bei Datenträgern gelten: Medien sind unzulässig und dürfen nicht verbreitet oder sonst zugänglich gemacht werden, wenn sie […] einen nach § […] 131 […] StGB strafbaren Inhalt haben […].Wann und auf welchem Weg der Deutsche Bundestag diese Verschärfung umsetzten wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Wie die Vorratsdatenspeicherung könnte auch das verfassungswidrig erklärt werden.
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