Kompass – Zeitung für Piraten

PIRATEN: Weg mit der Freifunk-Störerhaftung

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Erst mit ohne Klick wird es zum echten Netz — Foto: Tony Webster Creative Commons Attribution License

Das gibt es so nur in Deutschland: beim rechtlichen Konstrukt “Störerhaftung” kann ein WLAN-Anbieter für rechtswidriges Handeln verklagt werden, obwohl er selbst nichts getan hat. So etwa ein häuslicher Internetnutzer für illegale Musikdownloads über sein offenes, freigegebenes WLAN.

Trotzdem gibt es immer mehr WLAN unterwegs: zum einen durch die steigende Anzahl der Freifunk-Initiativen, zum anderen in klassischen Ladengeschäften, die erkannt haben, dass ein möglichst offener WLAN-Zugang die Kundenfrequenz fördert. Ihre Wirtschaftsverbände steigen nun in das Lobbying pro freieres WLAN ein.

So erkennt die Bundesregierung diesen Hemmschuh auf dem Weg zu einer  digitalen Gesellschaft und probiert es mit ein bischen weniger Störerhaftung in einem  Gesetzentwurf.

Haftungsbefreiend ist nach bisherigem Stand ein Klick des WLAN-Zugangsbegehrenden, dass er keine digital strafbaren Dinge begehen wird, sowie technische Sicherungen im WLAN-Hotspot.

Das ist den Befürchtungen der Urheberrechteverwertung und Sicherheitspolitiker geschuldet.

Die Piratenpartei schließt sich der Kritik von Netzaktivisten, der Digitalen Gesellschaft und der Freifunk-Community am bislang vorgelegten Gesetzentwurf zur Störerhaftung an.

Sie fordert die Bundesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen und die Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Hotspots, also die Haftung für die Betreiber von WLAN-Netzen, die ihren Zugang für die Allgemeinheit öffnen und Nutzer über diesen Zugang Rechtsverletzungen begehen, abzuschaffen.

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei: „Die WLAN-Störerhaftung gehört vollständig abgeschafft. Das müssen endlich auch CDU und SPD einsehen. Von Rechtssicherheit kann jedoch keine Rede sein. Der Gesetzentwurf, der sich seit Monaten in Beratung befindet, spricht davon, dass Betreiber „zumutbare Maßnahmen“ zur Sicherung des WLAN treffen müssen, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern.

Was das genau sein soll, bleibt bestenfalls nebulös. Hierzu können Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder die Vorschaltung einer Webseite mit rechtlichen Belehrungen eingesetzt werden. Beide Forderungen sind jedoch ebenso wirkungs- wie sinnlos. Denn was den Passwortschutz angeht, bringt dieser keinen zusätzlichen Schutz, wenn jeder, der das WLAN nutzen will, auch das Passwort vom Betreiber erhalten und kennen muss.

Was die Wirksamkeit einer Vorschaltseite betrifft, ist auch hier der Zugewinn an rechtlicher Absicherung und Wirksamkeit gleich Null. Denn der Nutzer kann auf dieser Seite sich damit einverstanden erklären, bei der Nutzung des WLAN keine Rechtsverletzungen begehen zu wollen, ohne dass ihm im Falle, dass er dennoch dagegen verstößt, für die Abgabe der falschen Erklärung rechtliche Sanktionen drohten.

Die Störerhaftung und deren Aufrechterhaltung ist nur der rechtliche Versuch, jemand in die Haftung zu nehmen, der den Rechtsverstoß nicht begangen hat, weil es aufwändiger wäre, den eigentlichen Täter zu ermitteln. Das wäre so, als würde ich den Verkäufer eines Küchenmessers dafür haften lassen, dass der Käufer eine andere Person mit diesem Messer getötet hat. Weder der Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots noch der Verkauf von Haushaltsartikel sind gefahrgeneigte Tätigkeiten. Daher gehört sind Störerhaftung uneingeschränkt abgeschafft. Nur so kann der Aufbau freier Netze im öffentlichen Raum, wie etwa durch die Freifunk-Initiative, wirklich vorangetrieben werden. Hierdurch wird eine echte Rechtssicherheit für Betreiber geschaffen, sodass diese nicht sinnlose Maßnahmen zu Sicherung ihres WLAN treffen müssen, die sie darüber hinaus auch noch vor oft kaum zu bewältigende organisatorische und technische Herausforderungen stellen.“