Kompass – Zeitung für Piraten

Störerhaftung: 16. März Entscheidung in Luxemburg

Die sogenannte „Störerhaftung“ für WLAN-Anbieter ist eine juristische Besonderheit in Deutschland. Anbieter von Internetzugängen werden schnell als „Störer“ für digitale Rechtsverletzungen in Haft genommen, weil die Verfolger die eigentlichen Täter nicht finden können.

Seit Jahren prozessiert „Störer“ Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei gegen die Störerhaftung. Es ist ein Präzedenzfall: McFadden will keine Strafe zahlen für etwas, das er nicht selbst getan hat. Er hat seinen Kunden einen offenen Internetzugang bereitgestellt und soll für eine Rechtsverletzung haften, die er nicht selbst begangen hat.

Die großen Internetanbieter können das sogenannte Providerprivileg für sich in Anspruch nehmen. Damit sind sie von Störerhaftungs-Ansprüchen nicht betroffen. Privatpersonen und Unternehmer wie McFadden fallen jedoch unter die Störerhaftung, wenn sie offenes WLAN anbieten.

Besonders ärgerlich sind die Kostenforderungen: ähnlich wie bei Abmahnungen wollen Anwälte Geld vom „Störer“ für ihre Bemühungen sehen.

Der Fall wurde vom Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof verwiesen,  wo am 16. März eine grundlegende Entscheidung fallen soll.

Nicole Britz, Vorsitzende der PIRATEN Bayern sagt: „Wir finden, dass die Störerhaftung die Anbieter offener Internetzugänge  benachteiligt. Sie ist außerdem schädlich für die digitale Entwicklung unserer Gesellschaft und ein erheblicher Standortnachteil. Im Ausland bieten beispielsweise Gastwirte ihren Kunden fast immer kostenloses WLAN an. In Deutschland passiert das selten, weil man die Störerhaftung fürchtet.“

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