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Transparenz: Rechnungshof soll Auskunft über Prüfungen geben müssen

Wie geben Bundesbehörden, Ministerien ihr Geld aus? Das überprüft im Nachhinein der Bundesrechnungshof. Das gemeinnützige Recherchezentrum Correctiv will nun wissen, wie weit das Auskunftsrecht der Presse geht.

David Schraven von Correctiv schrieb den Rechnungsprüfern im Dezember 2014: „Ich bitte Sie um eine Übersendung einer einfachen, vollständigen Liste, aus der hervorgeht, was und wer genau wann geprüft wurde.“ Diese Liste will der Rechnungshof nicht verschicken.

Das Auskunftsrecht der Presse – wozu sich Correctiv zählt – ist stärker und umfassender als eine Bürgerauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In diesem Fall ist es auch das einzige Auskunftsrecht, das bleibt. Denn das IFG gilt für den Bundesrechnungshof seit einer demokratisch unwürdigen Gesetzesänderung – 56 Sekunden Beratung nachts im Bundestag, Reden zu Protokoll – nicht mehr.

Bisher verweigert der Rechnungshof eine entsprechende Auskunft, fing sich so im Februar 2015 eine Auskunftsklage durch Correctiv ein.

Nun haben die Anwälte das Sagen, tauschen fleißig Schriftsätze aus. Eine Anhörung ist laut Correctiv-Webseite für den 19. Mai 2016 vorgesehen. Sie läuft vor dem Verwaltungsgericht Köln.

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https://correctiv.org