Wer den sogenannten „Rundfunkbeitrag“ für die ausufernd sendenden „Öffentlich-Rechtlichen“ hartnäckig nicht zahlt, muss ins Gefängnis.
Eine Bürgerin aus Chemnitz fuhr als erste Beitragsverweigerin schon am 2. Februar ein, wie der Tagesspiegel heute berichtete.
Demnach wurde die 46-jährige am gestrigen Montag, 4. April 2016, aus dem Frauengefängnis Chemnitz aus „Beugehaft“ entlassen, weil sie dem Gerichtsvollzieher keine Vermögensauskunft geben wollte.
Wenigstens die zwei Knast-Monate war sie legale Nichtzahlerin: Hafträume in Justizvollzugsanstalten sind keine rundfunkgebührenpflichtigen Wohnräume im Sinne des Paragraf 3, Absatz 2, Punkt 4 vom „Rundfunkbeitragstaatsvertrag„:
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen,
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.