Schon 5-Mitarbeiter-Firmen können einen „Betriebsrat“ haben, und das sollten sie auch. Eine Gewerkschafts-Mitgliedschaft ist nicht notwendig. Mit steigender Firmengröße erhält dieser Arbeitnehmervertreter immer mehr Informations- und Mitspracherechte – bis hin zum Recht auf einen Wirtschaftsausschuss, in dem die Geschäftsleitung über finanzielle Kennzahlen informieren muß.
Wie wichtig so eine erhöhte Transparenz sein kann, erleben gerade die rund 1.500 Beschäftigten von Unister aus Leipzig. Sie wurden kalt erwischt: Seit Mitte Juli, nach dem Flugzeugtod von Firmengründer Thomas Wagner, steckt der Internet-Mischkonzern (ab-in-den-urlaub.de, fluge.de, check24.de) in der Insolvenz.
Freilich werden der Betriebsratsgründung gerade bei jungen, technologiegeprägten Startups (Unister-Durchschnittsalter 31 Jahre) jede Menge Steine in den Weg gelegt. Vier Unister-Redakteure verloren ihren Job, als die Geschäftsleitung Wind bekam. Solch rabiates Vorgehen ist nicht ohne Risiko. Schon die Verhinderung einer Betriebsratswahl kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, laut Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz.
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