Anfragen aufgrund diverser Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geben dem Bürger und auch Journalisten die Möglichkeit, den Staat, die Regierung, aber auch örtliche Behörden nach Auskünften zu fragen. Diese muss die Behörde nicht kostenfrei erteilen, sie kann eine Gebühr verlangen.
In mehreren Fällen war die Auskunftsbereitschaft eher schlecht, und Behörden versuchten mit Schock-Gebühren, sich die lästigen Bürger- und Pressefragen vom Hals zu halten. So etwa 15.000 Euro, die das Bundesinnenministerium für Details zur Sportförderung haben wollte.
Die Recherchetruppe Correctiv hat jetzt ein interessantes Urteil zur Gebührenhöhe erstritten: pro Bescheid maximal 500 Euro, eine Stückelung in zahlreiche Einzelbescheide ist nicht erlaubt.
Will ein Bürger oder ein Journalist von einer Behörde eine Auskunft erhalten, dürfen die Gebühren dafür nicht abschreckend hoch sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ein Correctiv-Reporter hatte sich darüber jahrelang mit dem Bundesinnenministerium gestritten.
Link: correctiv.org