Stromlieferung, Handy- oder DSL-Flatrate: Verbraucher haben seit ein paar Tagen eine zeitgemäße Lösung, online eingegangene Verträge zu beenden. Eine unterschriftslose Kündigung per Mail beispielsweise genügt statt dem bisher oft genug verlangten Kündigungsbrief. Darauf weist Rechtsanwalt Udo Vetter vom Lawblog hin:
Im Kleingedruckten dürfen Firmen jetzt nur noch verlangen, dass die Kündigung die „Textform“ einhält. Damit ist die Kündigung beispielsweise auf folgenden Wegen möglich: E-Mail ,Telefax, Computerfax, maschinell erstellter Brief, SMS, Online-Chat des Unternehmens, Facebook-Nachricht bzw. Direct Message über Twitter, WhatsApp-Nachricht. Eine eigenhändige Unterschrift oder die Übermittlung auf Papier darf, wie gesagt, nicht mehr verlangt werden.
Die neue Kündigungsvariante gilt nur für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 online abgeschlossen wurden, und ist nicht ohne weiteres auf ältere Verträge und klassische Offline-Verträge anwendbar.
Die Schriftform bleibt für Arbeits- und Mietverträge, sie müssen vom Arbeitnehmer beziehungsweise Mieter – wie bisher auch – per Papierbrief mit Unterschrift gekündigt werden.
LINK: Verbraucherzentrale Niedersachsen
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/online-kuendigen
Kommentare sind geschlossen.