Kompass – Zeitung für Piraten

Wird die PKW-Maut vor Einführung verboten?

By Stefan Kühn (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) or CC-BY-SA-2.5-2.0-1.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5-2.0-1.0)], via Wikimedia Commons

Die geplante „Pkw-Maut“ beziehungsweise Infrastrukturabgabe von Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) könnte noch vor dem Start vom Europäischen Gerichtshof ausgestoppt werden.

Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Die Entlastung bei der deutschen Kfz-Steuer diskriminiert indirekt ausländische Kraftfahrer. Verdeckt diskriminierend seien auch die überteuerten, nur für Ausländer bestimmten Kurzzeit-Vignetten.

Selbst wenn das kein Argument wäre, ist es eine Beschränkung der sogenannten Grundfreiheiten der EU. So warnte der Bielefelder Rechtsprofessor Franz Mayer am Mittwoch in der Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses in Berlin die Abgeordneten. „Sie werden das nicht hinkriegen. Der Europäische Gerichtshof wird das kippen“.

Staatshaftung

Und als Bonus droht Deutschland neben dem eher zahnlosen EU-Vertragsverletzungsverfahren eine unangenehm teure Staatshaftung durch Massenklagen von Mautzahlern:

Die Einführung einer Infrastrukturabgabe für alle bei gleichzeitiger Entlastung der Inländer wäre eine qualifizierte Verletzung von Unionsrecht. Neben Strafzahlungen in einem Vertragsverletzungsverfahren drohen daher Schadensersatzansprüche durch die betroffenen Unionsbürger (Rückzahlung, ggf. weitere Schäden)

In anderer Sache, nämlich der langjährigen Nicht-Einführung der EU-Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie von 2006, war das Argument der Vertragsverletzung beliebt bei den Speicherfanatikern aus CSU und CDU.

 

Text der Stellungnahme von Professor Frank Mayer (PDF)